lexiara

g)

CRR

nicht verlängerbare Darlehen und Forderungen, und gesondert nicht verlängerbare Darlehen und Forderungenan bzw. gegenüber folgende(n) Schuldner(n): natürliche Personen, die keine Einzelkaufleute oder Personengesellschaften sind, KMU, die nach dem Standard- oder IRB-Ansatz für Kreditrisiko zur Forderungsklasse "Mengengeschäft"zugeordnet werden können, oder eine Gesellschaft, auf die die Behandlung nach Artikel 153 Absatz 4 angewandt werden darf, wenn die aggregierte Einlage des Kunden oder der Gruppe verbundener Kunden weniger als 1 Mio. EUR beträgt, Staaten, Zentralbanken und sonstige öffentliche Stellen, Kunden, die nicht unter die Ziffern i und ii fallen und keine Finanzkunden sind, Kunden, die nicht unter die Ziffern i, ii und ii fallen und Finanzkunden sind, sowie gesondert diejenigen, die Kreditinstitute und andere Finanzkunden sind;

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.