o)
für§ Handels- und Anlagebuch getrennt die folgenden Angaben: für jeden Ansatz zur Eigenmittelunterlegung die Summe der einbehaltenen oder erworbenen Verbriefungspositionen samt der dazugehörigen Eigenmittelanforderungen, aufgeschlüsselt in Verbriefungs- und Wiederverbriefungsforderungen und weiter aufgeschlüsselt in eine aussagekräftige Zahl von Risikogewichtungs- oder Eigenmittelbändern, die Summe der einbehaltenen oder erworbenen Wiederverbriefungsforderungen, aufgeschlüsselt nach Forderung vor und nach Absicherung/Versicherung und nach Forderung an Finanzgarantiegeber, aufgeschlüsselt nach Bonitätskategorien oder Namen der Garantiegeber,
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.