lexiara

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CRR

Institute legen hinsichtlich ihrer gemäß Artikel 429 berechneten Verschuldungsquote und der Überwachung des Risikos einer übermäßigen Verschuldung folgende Informationen offen: die Verschuldungsquote sowie die Art und Weise, wie das Institut Artikel 475 Absätze 2 und 3 anwendet, eine Aufschlüsselung der Gesamtrisikomessgröße sowie eine Abstimmung dieser Größe mit den einschlägigen in veröffentlichten Abschlüssen offengelegten Angaben, gegebenenfalls den Betrag gemäß Artikel 416 Absatz 11 ausgebuchter Treuhandpositionen, eine Beschreibung der Verfahren zur Überwachung des Risikos einer übermäßigen Verschuldung, eine Beschreibung der Faktoren, die während des Berichtszeitraums Auswirkungen auf die jeweilige offengelegte Verschuldungsquote hatten.

Cited at article level by

DIRECTIVE 2013/36/EU OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL of… (EU) — sign in to see which provisions, and what they say.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.