d)
Entwürfe nationaler Maßnahmen für im Inland zugelassene Institute oder einen Teil davon, mit denen die Veränderungen der Intensität des Risikos vermindert werden soll; diese betreffen: die Höhe der Eigenmittel gemäß Artikel 92, die Eigenmittelanforderungen für Großkredite nach Artikel 392 und den Artikeln 395 bis 403, die Offenlegungspflichten nach den Artikeln 431 bis 455, die Höhe des Kapitalerhaltungspuffers nach Artikel 129 der Richtlinie 2013/36/EU, die Liquiditätsanforderungen nach Teil 6, Risikogewichte zur Bekämpfung von Spekulationsblasen bei Wohn- und Gewerbeimmobilien oder Risikopositionen innerhalb der Finanzbranche,
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.