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CRR

Die EBA arbeitet Entwürfe technischer Regulierungsstandards aus, um die Kriterien zu präzisieren, nach denen die zuständigen Behörden festlegen, ob im Einklang mit den nationalen Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 2006/48/EG oder der Richtlinie 2006/49/EG vorgenommene Anpassungen der Eigenmittel oder der Eigenmittelbestandteile, die nicht in Teil 2 vorgesehen sind, für die Zwecke dieses Artikels bezüglich der Posten des harten Kernkapitals, zusätzlichen Kernkapitals, Kernkapitals, Ergänzungskapitals oder der Eigenmittel vorzunehmen sind. Die EBA übermittelt der Kommission diese Entwürfe technischer Regulierungsstandards bis zum 1. Februar 2014. Der Kommission wird die Befugnis übertragen, die technischen Regulierungsstandards nach Unterabsatz 1 gemäß den Artikeln 10 bis 14 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 zu erlassen.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.