(4)
CRR
Die Instrumente gelten ab dem 1. Januar 2014 nicht als Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals und unterliegen nicht Artikel 484 Absatz 4, wenn das Institut zwischen dem 31. Dezember 2011 und dem 1. Januar 2013 eine Kündigungsmöglichkeit mit einem Tilgungsanreiz ausüben konnte, das Institut die Kündigungsmöglichkeit am effektiven Fälligkeitstermin der Instrumente nicht ausgeübt hat, die Bedingungen des Artikels 52 ab dem effektiven Fälligkeitstermin der Instrumente nicht erfüllt sind.
← art_489__para_3__point_c__text_1 · All articles · art_489__para_4__text_1 →
Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.