b)
CRR
Wertpapiere oder Waren der gleichen Art zu einem festen Preis und zu einem vom Pensionsgeber festgesetzten oder noch festzusetzenden späteren Zeitpunkt; dabei handelt es sich für das Institut, das die Wertpapiere oder Waren veräußert, um ein Pensionsgeschäft und für das Institut, das diese erwirbt, um ein umgekehrtes Pensionsgeschäft;
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.