e)
die Instrumente sind nicht durch eines der folgenden Unternehmen besichert oder Gegenstand einer von ihnen gestellten Garantie, die den Ansprüchen einen höheren Rang verleiht: das Institut oder seine Tochterunternehmen, das Mutterunternehmen des Instituts oder seine Tochterunternehmen, die Mutterfinanzholdinggesellschaft oder ihre Tochterunternehmen, die gemischte Holdinggesellschaft oder ihre Tochterunternehmen, die gemischte Finanzholdinggesellschaft und ihre Tochterunternehmen, ein Unternehmen mit engen Verbindungen zu den unter den Ziffern i bis v genannten Unternehmen,
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.