a)
CRR
Institute dürfen den Betrag von Positionen auf der Grundlage der Nettokaufposition berechnen, sofern die beiden nachstehenden Bedingungen erfüllt sind: die Kauf- und Verkaufspositionen resultieren aus der gleichen zugrunde liegenden Forderung und die Verkaufspositionen unterliegen keinem Gegenparteiausfallrisiko, die Kauf- und die Verkaufspositionen werden entweder beide im Handelsbuch oder beide im Anlagebuch gehalten;
← art_67__text_1 · All articles · art_67__point_a__text_1 →
Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.