lexiara

art_6__para_2__text_1

CRR

Ein Institut, das im Mitgliedstaat seiner Zulassung und Beaufsichtigung entweder Tochterunternehmen oder Mutterunternehmen ist, und ein Institut, das in die Konsolidierung nach Artikel 18 einbezogen ist, ist nicht gehalten, die Anforderungen der Artikel 89, 90 und 91 auf Einzelbasis einzuhalten.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.