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CRR

Die EBA arbeitet Entwürfe technischer Regulierungsstandards zur Klärung der Arten von Vermögenswerten, die dem Betrieb von Zweckgesellschaften zugeordnet werden können, und der in Absatz 1 Unterabsatz 2 genannten Konzepte des sehr geringen und nicht signifikanten Vermögenswerts aus. Die EBA übermittelt der Kommission diese Entwürfe technischer Regulierungsstandards bis zum 1. Februar 2015. Der Kommission wird die Befugnis übertragen, die technischen Regulierungsstandards nach Unterabsatz 1 gemäß den Artikeln 10 bis 14 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 zu erlassen.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.