rec_111
CRR
(111) Bis zur Einführung der strukturellen Liquiditätsquote (NSFR) als verbindlichem Mindeststandard sollten Institute die allgemeine Pflicht in Bezug auf die Refinanzierung einhalten. Diese allgemeine Pflicht sollte nicht in einer vorgeschriebenen Quote bestehen. Wird im Wege einer einzelstaatlichen Vorschrift eine stabile Refinanzierungsquote eingeführt, solange die NSFR noch nicht eingeführt wurde, sollten Institute diesen Mindeststandard entsprechend einhalten.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.