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rec_121

CRR

(121) Um den Marktentwicklungen und den Erfahrungen mit der Anwendung dieser Verordnung Rechnung zu tragen, sollte die Kommission verpflichtet sein, dem Europäischen Parlament und dem Rat – gegebenenfalls zusammen mit entsprechenden Gesetzgebungsvorschlägen – Berichte zu unterbreiten, in denen sie auf mögliche Auswirkungen der Eigenmittelanforderungen auf den Konjunkturzyklus eingeht sowie auf die Eigenmittelunterlegung von Forderungen in Form gedeckter Schuldverschreibungen, Großkredite, Liquiditätsanforderungen, Verschuldungsgrad, Risikopositionen aus übertragenem Kreditrisiko, das Gegenparteiausfallrisiko und die Ursprungsrisikomethode, Risikopositionen aus dem Mengengeschäft, die Definition anrechenbarer Eigenmittel und den Umfang der Anwendung dieser Verordnung.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.