lexiara

art_96__para__4

(2) Der Aufruf zum Wettbewerb beinhaltet die in Anhang XIX genannten Angaben, und die Bekanntmachung der Ergebnisse eines Wettbewerbs enthält die in Anhang XX genannten Angaben im Format der Standardformulare. Diese Standardformulare werden von der Kommission durch Durchführungsrechtsakte festgelegt. Entsprechende Durchführungsrechtsakte werden nach dem Beratungsverfahren gemäß Artikel 105 erlassen.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as consolidated on 2026-01-01; changes after this date are not shown.