lexiara

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DGSD

Die Mitgliedstaaten stellen mittels geeigneter Verfahren sicher, dass die Einlagensicherungssysteme in der Lage sind, Informationen mit anderen Einlagensicherungssystemen, deren angeschlossenen Kreditinstituten und den einschlägigen zuständigen und benannten Behörden innerhalb ihres Hoheitsgebiets und gegebenenfalls mit anderen Stellen auf grenzübergreifender Basis wirksam auszutauschen und effektiv miteinander zu kommunizieren.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.