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DGSD

Die EBA, die zuständigen Behörden und die benannten Behörden arbeiten zusammen und üben ihre Befugnisse im Einklang mit dieser Richtlinie und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 aus. Die Mitgliedstaaten unterrichten die Kommission und die EBA bis zum 3. Juli 2015 über die Identität ihrer benannten Behörde.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.