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DGSD

Nutzt ein Einleger das Internetbanking, so können die gemäß dieser Richtlinie zur Verfügung zu stellenden Informationen elektronisch übermittelt werden. Auf Wunsch des Einlegers werden sie in Papierform zur Verfügung gestellt.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.