lexiara

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DGSD

Abweichend von Absatz 1 dieses Artikels können die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass die folgenden Einlagen bis zu der in Artikel 6 Absatz 1 festgesetzten Deckungssumme in die Erstattung einbezogen sind: Einlagen kleiner und mittlerer Unternehmen, die von privaten und betrieblichen Altersversorgungssystemen gehalten werden, Einlagen von Gebietskörperschaften mit einem Jahreshaushalt von bis zu 500000 EUR.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.