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DGSD

Die Mitgliedstaaten können vorsehen, dass Einlagen, die nach einzelstaatlichem Recht nur zur Tilgung eines zum Kauf von Privatimmobilieneigentum aufgenommenen Darlehens bei dem Kreditinstitut oder einem anderen Institut, das die Einlage hält, freigegeben werden können, von einer Rückzahlung durch ein Einlagensicherungssystem ausgenommen sind.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.