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art_8__para_4__text_1

DGSD

Während der Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2023 gewährleisten die Einlagensicherungssysteme, sofern sie den zu erstattenden Betrag nicht innerhalb von sieben Arbeitstagen zur Verfügung stellen können, dass die Einleger innerhalb von fünf Arbeitstagen nach dem Antrag Zugang zu einem angemessenen Betrag ihrer gedeckten Einlagen haben, um ihre Lebenshaltungskosten zu decken.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.