lexiara

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DGSD

Die Erstattung gemäß der Absätze 1 und 4 kann in den folgenden Fällen aufgeschoben werden: Es ist nicht sicher, ob eine Person einen Anspruch auf den Empfang einer Erstattung hat oder die Einlage Gegenstand einer Rechtsstreitigkeit ist; die Einlage unterliegt restriktiven Maßnahmen, die von nationalen Regierungen oder internationalen Gremien verhängt wurden; abweichend von Absatz 9 haben in den letzten 24 Monaten keine Transaktionen in Verbindung mit der Einlage stattgefunden (es handelt sich um ein ruhendes Konto); der zu erstattende Betrag wird als Bestandteil eines zeitweiligen hohen Saldos gemäß Artikel 6 Absatz 2 betrachtet, oder der zu erstattende Betrag ist gemäß Artikel 14 Absatz 2 aus dem Einlagensicherungssystem des Aufnahmemitgliedstaats auszuzahlen.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.