rec_26
DGSD
DIRECTIVE 2014/49/EU OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL of 16 April 2014 on deposit guarantee schemes (recast) (Text with EEA relevance) · European Union
(26) Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass der Schutz von Einlagen, die aus bestimmten Transaktionen resultieren oder bestimmten sozialen oder anderen Zwecken dienen, für einen vorgegebenen Zeitraum über den Betrag von 100000 EUR liegt. Die Mitgliedstaaten sollten eine vorläufige Höchstdeckungssumme für solche Einlagen festlegen und dabei der Bedeutung des Einlegerschutzes und den Lebensbedingungen in den Mitgliedstaaten Rechnung tragen. In allen diesen Fällen sollten die Bestimmungen über staatliche Beihilfen eingehalten werden.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.