art_33__para_4__text_1
MiFID II
Die Einhaltung anderer Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Betrieb von MTF gemäß dieser Richtlinie durch die Wertpapierfirma oder den Marktbetreiber, die/der das MTF betreibt, wird durch die Anforderungen von Absatz 3 nicht berührt. Diese hindern die Wertpapierfirma oder den Marktbetreiber, die/der das MTF betreibt, auch nicht daran, zusätzliche Anforderungen festzulegen.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.