art_57__para_14__point_a__text_1
MiFID II
Positionen, die von Personen gehalten werden, die sich in ihrem Hoheitsgebiet oder im Ausland aufhalten oder dort tätig sind, und die die Limits für die Warenderivatkontrakte überschreiten, die die zuständige Behörde für Kontrakte an Handelsplätzen, die sich in ihrem Hoheitsgebiet befinden oder dort betrieben werden, oder für wirtschaftlich gleichwertige OTC-Kontrakte festgelegt hat,
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.