lexiara

i)

MAR

im Falle einer natürlichen Person maximale verwaltungsrechtliche finanzielle Sanktionen von mindestens bei Verstößen gegen Artikel 14 und 15 5000000 EUR bzw. in den Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro nicht ist, Sanktionen in entsprechender Höhe in der Landeswährung am 2. Juli 2014; bei Verstößen gegen Artikel 16 und 17 1000000 EUR bzw. in den Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist, Sanktionen in entsprechender Höhe in der Landeswährung am 2. Juli 2014 und bei Verstößen gegen Artikel 18, 19 und 20500000 EUR bzw. in den Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist, Sanktionen in entsprechender Höhe in der Landeswährung am 2. Juli 2014 und

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.