lexiara

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PSD2

Zahlungsinstitute, die gemäß dem nationalen Recht ihres Herkunftsmitgliedstaats einen Sitz haben müssen, müssen ihre Hauptverwaltung in demselben Mitgliedstaat haben, in dem sich dieser Sitz befindet, und müssen zumindest einen Teil ihres Zahlungsdienstgeschäfts dort erbringen.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.