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PSD2

Die EBA entwickelt, betreibt und führt ein elektronisches zentrales Register, das die von den zuständigen Behörden nach Absatz 2 übermittelten Angaben enthält. Die EBA ist für die korrekte Wiedergabe dieser Angaben verantwortlich. Die EBA macht das Register auf ihrer Website kostenlos öffentlich zugänglich und stellt einen leichten Zugang zu den darin enthaltenen Angaben und eine einfache Suche danach sicher.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.