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PSD2

Die EBA arbeitet Entwürfe technischer Durchführungsstandards für die Einzelheiten und die Struktur der nach Absatz 1 zu übermittelnden Angaben aus, einschließlich des gemeinsamen Formats und Musters, in dem diese Angaben zu übermitteln sind. Die EBA übermittelt der Kommission diese Entwürfe technischer Durchführungsstandards bis zum 13. Juli 2017. Der Kommission wird die Befugnis übertragen, die technischen Durchführungsstandards im Sinne von Unterabsatz 1 gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 zu erlassen.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.