lexiara

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PSD2

Die zuständigen Behörden der einzelnen Mitgliedstaaten arbeiten untereinander und gegebenenfalls mit der EZB und den nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, der EBA und anderen zuständigen Behörden zusammen, die nach dem auf Zahlungsdienstleister anwendbaren Recht der Union oder der Mitgliedstaaten benannt worden sind,.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.