lexiara

(2)

PSD2

Wird die EBA auf ein Ersuchen nach Absatz 1 des vorliegenden Artikels tätig, so fasst sie unverzüglich einen Beschluss gemäß Artikel 19 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010. Sie kann die zuständigen Behörden gemäß Artikel 19 Absatz 1 Unterabsatz 2 jener Verordnung auch von Amts wegen dabei unterstützen, eine Einigung zu erzielen. In jedem Fall stellen die beteiligten zuständigen Behörden ihre Entscheidung bis zu einer Beilegung gemäß Artikel 19 jener Verordnung zurück.

· All articles ·

Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.