lexiara

ii)

PSD2

die unter Ziffer i genannten Informationen nicht mitteilen bzw. zugänglich machen muss, wenn das Zahlungsinstrument anonym genutzt wird oder der Zahlungsdienstleister ansonsten technisch nicht in der Lage ist, diese Informationen mitzuteilen. Der Zahlungsdienstleister bietet dem Zahler jedoch die Möglichkeit zur Überprüfung der gespeicherten Beträge.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.