4.
über die Kommunikation: gegebenenfalls die Kommunikationsmittel, die zwischen den Parteien für die Übermittlung von Informationen und Anzeigen nach Maßgabe dieser Richtlinie vereinbart werden, einschließlich der technischen Anforderungen an die Ausstattung und die Software des Zahlungsdienstnutzers; Angaben dazu, wie und wie oft die nach dieser Richtlinie geforderten Informationen mitzuteilen oder zugänglich zu machen sind; die Sprache oder Sprachen, in der bzw. denen der Rahmenvertrag geschlossen wird und in der bzw. denen die Kommunikation für die Dauer des Vertragsverhältnisses erfolgen soll; ein Hinweis auf das Recht des Zahlungsdienstnutzers, Informationen und die Vertragsbedingungen des Rahmenvertrags nach Maßgabe des Artikels 53 zu erhalten;
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.