lexiara

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PSD2

Verlangt der Zahlungsdienstleister oder eine andere, an dem Zahlungsvorgang beteiligte Partei für die Nutzung eines bestimmten Zahlungsinstruments ein Entgelt, so teilt der Zahlungsdienstleister oder die andere Partei das dem Zahlungsdienstnutzer vor der Auslösung des Zahlungsvorgangs mit.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.