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Die Bestätigung nach Absatz 1 besteht im Einklang mit der Richtlinie 95/46/EG ausschließlich aus „Ja“ oder „Nein“, nicht jedoch in der Mitteilung des Kontostands. Diese Antwort darf nicht gespeichert oder für andere Zwecke als für die Ausführung des kartengebundenen Zahlungsvorgangs verwendet werden.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.