art_79__para_2__text_1
PSD2
Sind alle im Rahmenvertrag des Zahlers festgelegten Bedingungen erfüllt, so darf der kontoführende Zahlungsdienstleister des Zahlers die Ausführung eines autorisierten Zahlungsauftrages, unabhängig davon, ob der Zahlungsauftrag von einem Zahler, auch durch einen Zahlungsauslösedienstleister, oder von einem Zahlungsempfänger oder über diesen ausgelöst wurde, nicht ablehnen, sofern das nicht gegen sonstiges einschlägiges Recht der Union oder der Mitgliedstaaten verstößt.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.