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art_95__para_5__text_1

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Die EBA fördert die Zusammenarbeit, einschließlich des Austauschs von Informationen, zwischen den zuständigen Behörden untereinander sowie zwischen den zuständigen Behörden und der EZB und gegebenenfalls der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit im Bereich der operationellen und sicherheitsrelevanten Risiken im Zusammenhang mit Zahlungsdiensten.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.