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Bis zum 13. Januar 2018 gibt die EBA in enger Zusammenarbeit mit der EZB und nach Anhörung aller maßgeblichen Akteure, einschließlich des Zahlungsverkehrsmarktes, unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten Leitlinien gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 für jeden der folgenden Akteure heraus: Zahlungsdienstleister: Klassifizierung der schwerwiegenden Vorfälle im Sinne des Absatzes 1 sowie Inhalt, Format — einschließlich Standardformblättern für die Meldungen — und Verfahren für die Meldung solcher Vorfälle; die zuständigen Behörden: Kriterien für die Bewertung der Relevanz eines Vorfalls und Einzelheiten der Meldung von Vorfällen an andere nationale Behörden.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.