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infolge ihrer Benutzung durch den Inhaber oder mit Zustimmung des Inhabers für Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist, geeignet ist, das Publikum insbesondere über die Art, die Beschaffenheit oder die geografische Herkunft dieser Waren oder Dienstleistungen irrezuführen.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as consolidated on 2015-12-23; changes after this date are not shown.