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IFR
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis 9. Juni 2019 einen Bericht über die Anwendung dieser Verordnung vor. In diesem Bericht wird sich die Kommission insbesondere mit der Angemessenheit der Höhe der Interbankenentgelte und mit den Lenkungsmechanismen, wie den Entgelten, befassen und dabei der Nutzung und den Kosten der verschiedenen Zahlungsmittel, der Anzahl neuer Akteure, neuer Technologien sowie innovativer Geschäftsmodelle auf dem Markt Rechnung tragen. Bei der Bewertung wird insbesondere Folgendes berücksichtigt:
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.