14.
IFR
„Zahler“ eine natürliche oder juristische Person, die Inhaber eines Zahlungskontos ist und die einen Zahlungsauftrag von diesem Zahlungskonto gestattet oder — falls kein Zahlungskonto vorhanden ist — eine natürliche oder juristische Person, die den Auftrag für einen Zahlungsvorgang erteilt;
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.