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IFR

Geht ein Verbraucher ein Vertragsverhältnis mit einem Zahlungsdienstleister ein, so kann der Verbraucher verlangen, dass er zwei oder mehrere unterschiedliche Zahlungsmarken auf seinem kartengebundenen Zahlungsinstrument erhält, vorausgesetzt sein Zahlungsdienstleister bietet diesen Dienst an. Rechtzeitig vor der Unterzeichnung des Vertrags informiert der Zahlungsdienstleister den Verbraucher in klarer und objektiver Weise über alle verfügbaren Zahlungsmarken und deren Eigenschaften, einschließlich ihrer Funktionsweise, Kosten und Sicherheit.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.