art_8__para_5__text_1
IFR
Jede Weiterleitungsregel oder Maßnahme gleicher Wirkung, die darauf abzielt, Transaktionen über bestimmte Kanäle oder Prozesse abzuwickeln, sowie alle anderen Technik- und Sicherheitsstandards und -anforderungen, die den Umgang mit kartengebundenen Zahlungsinstrumenten, die zwei oder mehrere unterschiedliche Zahlungsmarken oder Zahlungsanwendungen tragen, betreffen, dürfen keine dieser Marken diskriminieren und sind diskriminierungsfrei anzuwenden.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.