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(9) Im Interesse eines reibungslos funktionierenden Binnenmarkts sollte die Nutzung elektronischer Zahlungen zum Vorteil von Händlern und Verbrauchern gefördert und erleichtert werden. Karten und andere elektronische Zahlungsmittel lassen sich vielseitiger — wie z. B. online — nutzen; sie ermöglichen es somit, die Möglichkeiten des Binnenmarkts und des elektronischen Handels auszuschöpfen, und stellen gleichzeitig auch für Händler potenziell sichere Zahlungsmittel dar. Kartengebundene Zahlungsvorgänge anstelle von Bargeldzahlungen könnten daher Vorteile für Händler und Verbraucher bringen, sofern die Entgelte für die Nutzung dieser Kartenzahlverfahren in einer wirtschaftlich angemessenen Höhe festgesetzt werden, und gleichzeitig fairen Wettbewerb, Innovationen und den Markteintritt neuer Anbieter fördern.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.