lexiara

b)

eine Verurteilung wegen der Straftaten nach den Absätzen 1 und 2 möglich ist, wenn festgestellt wird, dass die Vermögensgegenstände aus einer kriminellen Tätigkeit stammen, ohne dass es erforderlich wäre, alle Sachverhaltselemente bzw. alle Umstände im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit festzustellen, darunter auch die Identität des Täters;

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.