lexiara

rec_7

(7) Da sich von Inhabern öffentlicher Ämter begangene Geldwäschestraftaten nachteilig auf das öffentliche Leben und die Integrität öffentlicher Einrichtungen auswirken, sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, strengere Strafen für Inhaber öffentlicher Ämter in ihren jeweiligen einzelstaatlichen Rahmen und im Einklang mit ihren rechtlichen Traditionen zu erwägen.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.