lexiara

art_17__para__3

(2) Die Garantieerklärung wird dem Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger spätestens zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren zur Verfügung gestellt. Die Garantieerklärung muss in klarer und verständlicher Sprache formuliert sein. Sie muss Folgendes enthalten: a) einen klaren Hinweis, dass der Verbraucher bei Vertragswidrigkeit der Waren ein gesetzliches Recht auf unentgeltliche Abhilfen des Verkäufers hat und dass diese Abhilfen von der gewerblichen Garantie nicht berührt werden; b) Name und Anschrift des Garantiegebers; c) das vom Verbraucher einzuhaltende Verfahren für die Geltendmachung der gewerblichen Garantie; d) die Nennung der Waren, auf die sich die gewerbliche Garantie bezieht; sowie e) die Bestimmungen der gewerblichen Garantie.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as consolidated on 2026-07-31; changes after this date are not shown.