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Beweismittel, die von einer Marktüberwachungsbehörde in einem Mitgliedstaat verwendet werden, können für Ermittlungen von Marktüberwachungsbehörden in einem anderen Mitgliedstaat ohne weitere formale Anforderungen zur Überprüfung der Konformität eines Produkts verwendet werden.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.