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Jeder Mitgliedstaat erstellt mindestens alle vier Jahre eine übergreifende nationale Marktüberwachungsstrategie. Jeder Mitgliedstaat erstellt die erste solche Strategie bis zum 16. Juli 2022. Die nationale Strategie fördert einen einheitlichen, umfassenden und integrierten Ansatz für die Marktüberwachung und die Durchsetzung der Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union in dem Gebiet des Mitgliedstaats. Bei der Ausarbeitung der nationalen Marktüberwachungsstrategie werden alle den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union unterliegenden Sektoren und alle Stufen der Produktlieferkette, einschließlich der Einfuhren und der digitalen Lieferketten, berücksichtigt. Die Prioritäten im Arbeitsprogramm des Netzwerks können ebenfalls berücksichtigt werden.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.