e)
Anbringen geeigneter, eindeutig formulierter und leicht verständlicher Warnhinweise auf dem Produkt, mit denen auf die möglicherweise von dem Produkt ausgehenden Risiken aufmerksam gemacht wird, in der oder den von dem Mitgliedstaat, in dem das Produkt auf dem Markt bereitgestellt wird, bestimmten Sprache bzw. Sprachen,
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.