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unverzügliche Warnung der von dem Risiko betroffenen Endnutzer in geeigneter Form, auch durch Veröffentlichung besonderer Warnhinweise in der oder den von dem Mitgliedstaat, in dem das Produkt auf dem Markt bereitgestellt wird, bestimmten Sprache bzw. Sprachen.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.